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Allgemeine Geschäfts Bedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen BMwerbetechnik (bmwerbetechnik.com, cargraphics.ch, motoparts.ch) Sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen von BMwerbetechnik gelten ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Der Besteller anerkennt mit der Erteilung des Auftrages / Bestellung die folgenden Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Bestellers, insbesondere Einkaufsbedingungen, müssen von BMwerbetechnik ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden, damit diese Gültigkeit erlangen. OFFERTEN Angebote welche ohne definitive Angaben / Vorlagen (Masse, Farben, Ausrüstungsarbeiten etc.) erstellt wurden, gelten grundsätzlich nur als Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt erst bei Auftragserteilung. Bei Offerten ohne Gültigkeitsfrist, gelten maximal 30 Tage Gültigkeit. AUFTRÄGE sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von BMwerbetechnik schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichenden Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur Vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten). AUSFÜHRUNG des Auftrages. Wir führen die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage des vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten / Vorlagen sind gemäss unseren Vorgaben und Datenformaten anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten/Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages. ZAHLUNG Die Zahlung erfolgt im Voraus oder per Nachnahme. Sollte Zahlung per Rechnung vereinbart worden sein, so ist diese innerhalb 1o Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so wird ein Verzugszins in Höhe von 6% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Wird eine Lieferung per Nachnahme vom Empfänger verweigert, kann diese nicht ordnungsgemäss zugestellt werden, oder kann die Lieferung aus Gründen die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht zugestellt oder ausgeliefert werden, so muss der Auftraggeber für eine entsprechende Kostenpauschale des Auftragnehmers aufkommen. Die bestellte Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt und gilt als sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden Produktionen oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern, z.B. sollten sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Auftraggeber feststellen lassen. Gleichfalls haben wir das Recht in diesem Falle Lieferungen zu stoppen, oder die Produktion einzustellen. EIGENTUMSVORBEHALT Sämtliche durch BMWerbetechnik gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. LIEFERUNG Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab 6434 Illgau und erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt. LIEFERTERMINE gelten nur dann als fix, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Die von uns bei Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind ca. - Angaben. Sollten sich nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel an Daten herausstellen, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Freigabe der Daten durch den Auftraggeber. Gerät BMwerbetechnik unverschuldet in Lieferverzug, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, höhere Gewalt, Krieg, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragesverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten), so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag / Bestellung zurückzutreten, und/oder BMwerbetechnik für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal für den Warenwert, und auch nur dann, wenn ein schriftlich durch die BMWerbetechnik bestätigter Liefertermin vorliegt. ABNAHMEVERZUG Nimmt der Auftraggeber/Besteller die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung der Ware diese nicht ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware entsprechend zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. AUSFÜHRUNG DER WAREN Abweichungen in Form, Farbe und Funktion bleiben vorbehalten. Beschreibungen und bildliche Darstellungen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen oder Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen, können ohne Vorankündigung vorgenommen werden. Schäden, die durch schadhaft gelieferte Teile an anderen Bauteilen entstehen sowie Fremdarbeitzeiten, können nicht ersetzt werden. PREIS Für alle unsere Produkte gilt die jeweils gültige aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt. Versandkosten, Verpackungsmaterial werden separat in ausgewiesen, Änderungen von Daten, bzw. Aufbereiten von Daten wird zu den jeweils gültigen Preisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten. Die Preise auf den Internetseiten sind nur ca. Preise und sind nicht Verbindlich .Die Preise auf unseren Webseiten verstehen sich ab unserem Lager in Schweizer Franken , zuzüglich Porto und Verpackung. Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn sich Materialpreise, Wechselkurse oder sonstige, von uns nicht beeinflussbare Kosten erhöhen. Die Verpackung wird mit einem Anteil an den Selbstkosten berechnet. Der Rechnungsbetrag wird, ohne jeglichen Abzug bei Lieferung per Vorauszahlung und Nachnahme erhoben. Bei Lieferungen unter Sfr. 60.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von Sfr.10.-- erhoben. In jedem Fall bleibt sämtliche Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma mbs-power parts&signs. MÄNGEL, HAFTUNG, RÜCKGABE Der Auftraggeber prüft nach Erhalt der bestellten Ware sorgfältig. Mängel sind unmittelbar nach Erhalt der Ware, jedoch spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware dem Auftragnehmer schriftlich einzureichen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche innerhalb der vereinbarten Frist beim Auftragnehmer eingegangen ist, und eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren inkl. Montage möglich, und können vom Aufraggeber nicht beanstandet werden. Der Umtausch sowie Rücknahme ist nur bei ungebrauchten, original verpackten (nicht verschmutzten) Artikeln innerhalb 5 Tagen, nach Erhalt der Ware möglich. Hier ist die Original Rechnung beizufügen. Die Lieferungen sind sofort nach Empfang auf Mängel und Fehlmengen zu überprüfen und unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Versanddatum, schriftlich zu melden. Die Rücksendungen von mangelhafter oder falsch gelieferter Ware muss stets frei Haus erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Aufgrund unserer Prüfung ersetzten wir unentgeltlich Waren, die mit Fabrikations- und Materialfehler behaftet sind. Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nur mit unserer Zustimmung (die frei Haus erfolgen muss) zurückgenommen. Für den Verwaltungsaufwand wird pauschal 10% des Warenwertes berechnet. Der Warenwert wird bei Vorlage der Rechnungskopie (abzüglich Verwaltungsaufwand) erstattet. Fehlende oder beschädigte Teile in Kits werden auf Kosten des Käufers ersetzt. Ohne Vorlage des Kaufbeleges behalten wir uns einen Abzug in angemessener Höhe vor. Bei Nichtannahme von verbindlich bestellter Ware, hat der Besteller 40% des Warenwertes als Bearbeitungsporto- und Rücklaufkosten zu tragen Für etwaige Fabrikations- und Materialfehler leisten wir Garantie nach folgenden Bestimmungen: Reklamationen werden bei offensichtlichen Mängeln nur berücksichtigt, wenn sie 5 Tage nach Lieferung der Ware schriftlich erhoben werden, nachdem die Ware unverzüglich untersucht worden ist. Aufgrund unserer Prüfung ersetzen wir unentgeltlich Waren, die etwa mit Fabrikations- und Materialfehlern behaftet sind. Die vorgenannte Haftung ist beim Kauf gebrauchter Ware ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen und Modelländerungen sowie technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. SKIZZEN, ENTWÜRFE Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. REPRODUKTIONSRECHT Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat BMwerbetechnik von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. BMwerbetechnik kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namensrechte bzw. Urheberrechte gegenüber dem Besteller verlangen. Der Verstoss von Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck, der vom Besteller gewünschten Aufdrucke, gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) stellt keinen Sach- bzw. Rechtsmangel dar, welchen BMwerbetechnik zu vertreten hat (Verantwortung liegt beim Käufer!). REPRODUKTIONSUNTERLAGEN, WERKZEUGE Die vom Auftragnehmer erstellten Zwischenunterlagen (Vorlagen, Filme, Logos etc.) bleiben Eigentum von BMwerbetechnik. COPYRIGHT Die von uns im Auftrag erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere die Erstellung von graphischen Entwürfen, Layout, Bild- und Textmarken usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber entlohnt mit seinem Entgelt nur die Dienstleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum von BMwerbetechnik, sowie nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann BMwerbetechnik dem Auftraggeber gegen ein schriftlich zu vereinbarendes Entgelt übertragen, welches erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht. AUTORKORREKTUREN sind in denen vom Auftragnehmer angegeben Preisen nicht enthalten, und werden dem Auftraggeber ggf. in Rechnung gestellt. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNGEN Unterschreitet oder übersteigt die gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage in Höhe von 10% dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. GERICHTSSTAND Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird 6434 Illgau vereinbart. GELTENDES RECHT Als Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit BMWerbetechnik gilt ausschliesslich Schweizer Recht. TEXTIL-PFLEGE Wir übernehmen keine Garantie wenn das Textil falsch behandelt worden ist (siehe Pflegehinweise). SONSTIGES Die Aufhebung einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB gegen geltendes Recht verstossen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen. Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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